Sachverständiger

Gutachter für Photovoltaikanlagen

Als Sachverständiger für Photovoltaik mit geprüfter Qualifikation vom TÜV Rheinland erstelle ich Gutachten für Photovoltaik. In meinen Gutachten halte ich akribisch alle Details Ihrer Photovoltaik-Anlage fest. Ich werde aber nicht nur bei Schäden an Photovoltaik-Anlagen aktiv, sondern auch bei Verdacht einer möglichen Leistungsminderung. Als Gutachter für Photovoltaik-Technik stelle ich Mängel an Ihrer Solaranlage fest und helfe Ihnen bei der schrittweisen Beseitigung. Meine Gutachten und Dienstleistungen unterliegen folgenden Themenschwerpunkten:

1. Gutachter Photovoltaik

  • Gutachten/Expertisen
  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten und Expertisen
  • Ortsbesichtigungen und Bewertung von Schadensfällen
  • Beratung und Problemlösung

2. Spezialausrichtung- Photovoltaik Anlagen

  • Konzeption von Anlagen und Beratung zur Produktauswahl
  • Prüfen der Planung, der Funktionalität sowie Risiken
  • Überwachung und Optimierung der Anlagetechnik
  • Prüfen von Angeboten auf Vollständigkeit
  • Qualitätskriterien bei Photovoltaik-Anlagen (z.B. Materialauswahl, Sicherheitstechnik, Funktionssicherheit)

3. Betriebswirtschaft – Photovoltaik

  • Prüfung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
  • Prüfen von Kostenfaktoren (z.B. Vollständigkeit, Reparatur, Wartung, Unterhalt, Eigenstromverbrauch)
  • Prüfen von Ertragsfaktoren (z.B. Annahmen für Einspeiseerträge, Inbetriebnahmephase, Verluste, Wirkungsgrade)


Sie haben Fragen oder interessieren sich für meine Arbeit als Gutachter für Photovoltaik? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Ihr Sachverständiger
Alexander Funk

Module auf einer Freilandanlage

Dazugehöriges Infrarot Bild

Sachverständiger

… sind natürliche Personen, die Sachkundige / Experten für ein spezielles Themengebiet sind.Wenn ein Gericht oder eine Behörde nicht über eine eigene ausreichende Fachkenntnis verfügt, kann ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden.Dieser unterstützt dann durch Beobachtungen und Beurteilungen die Entscheidungsprozesse des Gerichts.Unternehmer brauchen sie, um berechtigte Ansprüche zu begründen und unberechtigte Ansprüche zu abzuwehren.

Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er einen Bauschaden beweisen will, sein Hausgrundstück zu Beleihungszecken bewerten lassen muss […] oder irgendeine andere Schadensursache untersuchen lassen möchte. Darüber hinaus werden Sachverständige gebraucht, wenn gefährliche und überwachungsbedürftige Anlagen, sicherheitsrelevante Einrichtungen oder gesundheitsgefährdende Produkte in periodischen Zeitabständen zu überprüfen sind oder wenn ein Schiedsgericht- oder Schiedsgutachtenverfahren abschließend und verbindlich Tatsachenentscheidungen getroffen werden müssen. In Gerichtsverfahren sollen sie bevorzugt herangezogen werden; bei Privataufträgen ist es empfehlenswert. (Quelle: IHK)